Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe

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Scheidung: Ihr Anwalt in Karlsruhe

Ehe-Aus: Vermeiden Sie typische Fehler im Vorfeld einer Scheidung

Entscheiden sich Ehepartner dazu, die gemeinsame Lebensplanung nicht fortzusetzen, ist die Scheidung das rechtliche Instrument, um die zivilrechtlich geschlossene Ehe zu beenden. Allerdings fordert der Gesetzgeber vor dem Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht beide Ehepartner dazu auf, ein Trennungsjahr einzuhalten. In diesem können sich beide doch noch versöhnen und sich gegen eine Scheidung entscheiden, indem sie die Ehe fortsetzen. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Familienrecht in Karlsruhe verhelfe ich Ihnen bei Problemen mit der Scheidung und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Sowohl das Trennungsjahr als auch Scheidung und die gescheiterte Beziehung insgesamt stellen für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar und führen zu Fragestellungen unterschiedlicher Art. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es unter Umständen auch um finanzielle Fragen geht, die geklärt werden müssen. Dabei ist es wichtig, in rechtlichen Fragen einen kompetenten Experten zur Seite zu haben, der notwendigen Input liefert und die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abwägt. Das gilt gerade auch bei den im Scheidungsverfahren üblichen außergerichtlichen Verhandlungen. Als Fachanwältin für Familienrecht in Karlsruhe begleite ich Sie bei rechtlichen Fragestellungen in allen Abschnitten des Scheidungsverfahrens und auch darüber hinaus.

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Härtefallscheidung – wenn das Trennungsjahr nicht zumutbar ist

Auch dann, wenn Sie sich lieber jetzt als später den gerichtlichen Scheidungsbeschluss wünschen: Das Trennungsjahr im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann nur unter ganz engen Voraussetzungen umgangen werden. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn die Fortsetzung des Trennungsjahres für mindestens einen der beiden Ehepartner nicht zumutbar ist bzw. diesbezüglich erhebliche Bedenken bestehen. Für die sogenannte „Blitzscheidung” müssen Sie nachvollziehbar einen der folgenden Gründe darlegen:

  • massive und wiederholte häusliche Gewalt;
  • Schwangerschaft durch einen neuen Partner;
  • schwerer Alkoholmissbrauch;
  • andauernder Drogenmissbrauch oder fortgesetzte Substanzabhängigkeit;
  • Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder gegenüber nahen Familienangehörigen;
  • massive Bedrohungen;
  • Vorliegen einer „Scheinehe” zur Erlangung von Aufenthaltstiteln;
  • fortgesetzter Ehebruch;
  • schwere sexuelle Abnormitäten;
  • Aufnahme der Prostitution;
  • Suizidversuch.

Die Umstände für die Begründung einer Härtefallscheidung müssen vom Antragsteller vor Gericht bewiesen werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen. Bedenken Sie dabei zudem die emotionale Ausnahmesituation, die sich aus den Umständen im Einzelfall ergibt – auch hier kann meine Kanzlei in Karlsruhe dafür sorgen, dass das Scheidungsverfahren in geordneten Bahnen abläuft. Mit mir als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Familienrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in meiner Kanzlei bei Fragen zur Scheidung in Karlsruhe, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Planvolles und überlegtes Handeln vermeidet teure Fehler

Obwohl Statistiken zufolge bei den meisten Scheidungen der Scheidungsantrag mit Zustimmung beider Ehegatten eingereicht wird, zeichnen sich Scheidungsverfahren durch zahlreiche mögliche Konflikte aus. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie nicht Hals-über-Kopf vorgehen, sondern planvoll und überlegt handeln. Das verhindert auch finanzielle Risiken, die sich beispielsweise aus der neuen Liquiditätssituation ergeben können oder in Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt stehen.

Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Mitwirkung eines Anwalts für Familienrecht zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus § 114 FamFG.

Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe: Schon im Trennungsjahr sollten Sie sich durch mich beraten lassen!

Erst der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht beendet die Ehe und setzt damit auch einen Schlusspunkt unter das Scheidungsverfahren. Schon während des Trennungsjahres lassen sich wichtige Weichen für das Verfahren stellen. Sie sollten daher nicht zögern, mich schon frühzeitig als Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe zu kontaktieren, um mögliche Rechte geltend zu machen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Vertretung durch einen Anwalt für Familienrecht ist aufgrund des vor Familiengerichten herrschenden Anwaltszwangs in jedem Fall notwendig: Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeit, diesen so früh wie möglich in das Scheidungsverfahren einzubinden.

Mandantenmeinungen

4,8 / 5,0
basierend auf 26 Bewertungen bei Google aus den letzten 7 Jahren
5 Sterne sind zu wenig!!! Wir fühlten uns bei Frau Dr. Uhlig super aufgehoben. Unermüdlich und super engagiert stand sie uns absolut kompetent zur Seite. Komplexe Inhalte wurden schnell verstanden und auf den Punkt gebracht.… 5 Sterne sind zu wenig!!! Wir fühlten uns bei Frau Dr. Uhlig super aufgehoben. Unermüdlich und super engagiert stand sie uns absolut kompetent zur Seite. Komplexe Inhalte wurden schnell verstanden und auf den Punkt gebracht. Dennoch wurden unsere Vorstellungen immer mit eingebunden . Ein weiterer Punkt der hervorsticht, ist ein tolles Terminmanagement. Wir bekamen ausnahmslos zügig Antworten. Zu erwaehnen waere auch, dass die Kanzlei immer gut erreichbar und die Mitarbeiterinnen im Vorzimmer absolut freundlich und hilfsbereit waren. Sollten wir nochmal einen Anwalt benötigen, würde ich keine Sekunde zögern und mich wieder direkt an 4legal wenden!
Sabine Schloerb
vor 3 Jahren
Frau Uhlig ist eine großartige, sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich stets gut beraten, über alle Schritte informiert und immer unterstützt. Auch die Kommunikation mit Frau Uhlig als auch mit ihren Kollegen war wunderbar.… Frau Uhlig ist eine großartige, sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich stets gut beraten, über alle Schritte informiert und immer unterstützt. Auch die Kommunikation mit Frau Uhlig als auch mit ihren Kollegen war wunderbar. Ich kann sie uneingeschränkt empfehlen und bin ihr sehr dankbar!
Fee Baron
vor 2 Jahren
Die Kanzlei Knorz und Kollegen betreut unsere Unternehmen und Beteiligungen bereits seit einigen Jahren sehr professionell und zuverlässig in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutz. Besonders hervorzuheben ist die… Die Kanzlei Knorz und Kollegen betreut unsere Unternehmen und Beteiligungen bereits seit einigen Jahren sehr professionell und zuverlässig in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutz. Besonders hervorzuheben ist die persönliche, lösungsorientierte und sehr engagierte Arbeitsweise der Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei. Auch komplexe Sachverhalte, werden stets einfach und auch für uns Nichtjuristen verständlich gemacht. Wir können jedem Unternehmer die Zusammenarbeit empfehlen, der Wert auf schnelle und zugleich verlässliche Lösungen legt.
Johannes Dultz
vor 5 Jahren
4,8 / 5,0
bei 26 Bewertungen

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Themen im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung

Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort gibt, hofft in der Regel darauf, bis ans Lebensende mit dem Ehepartner verbunden zu bleiben. Zur Unvorhersehbarkeit des Lebens gehört jedoch, dass solche optimistischen Pläne nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Menschen und ihre Vorstellungen verändern sich und was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann sich schnell zum auslaugenden Alltagsstress wandeln. Wenn beide Partner schließlich feststellen, dass die Fortführung der Ehe ein aussichtsloses Unterfangen ist, kommt das Recht zur einvernehmlichen Scheidung ins Spiel. Diese Form der Scheidung bietet gegenüber ihrem bösen Zwilling den Vorteil, dass der Scheidungsprozess eher nicht in einen langwierigen Rosenkrieg ausartet.

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Entscheiden sich die beiden Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung, so sind sie gut damit beraten, sich erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt in Karlsruhe zu holen. Ich kläre Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung auf. Ich reiche den einvernehmlichen Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht ein und biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das bedeutet, dass sich der gerichtliche Scheidungsprozess stark abkürzen lässt, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wurde.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten anlässlich der Scheidung. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Als Fachanwältin für Familienrecht in Karlsruhe unterstützen Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von unserem Anwalt für Familienrecht.

Partnerschaftsvertrag

Nicht immer muss einer tiefen romantischen Verbundenheit eine Eheschließung folgen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner den Wunsch verspüren, Ihre Partnerschaft durch einen Vertrag abzusichern. Insbesondere dann, wenn der gemeinsame Kinderwunsch oder ein Immobilienkauf zur Debatte steht, ist das Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit groß. Für solche Fälle wurde die Möglichkeit eines sogenannten Partnerschaftsvertrages geschaffen. Der große Vorteil besteht darin, dass nahezu jeder Lebensbereich von juristischen Vorgaben und Rechten abgedeckt ist. Ein Partnerschaftsvertrag stellt die Option zur Verfügung, diese Bereiche nach den individuellen Bedürfnissen vertraglich abzusichern.

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Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Ein Partnerschaftsvertrag kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten. Doch auch konkretere Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben können darin aufgestellt werden, ebenso wie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Gerade weil ein Partnerschaftsvertrag weitreichende Vereinbarungen beinhalten kann, ist es sehr sinnvoll, sich bei der Erstellung des Vertrages fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und kann Ihnen Empfehlungen geben, welche Bereiche Sie durch Ihren Partnerschaftsvertrag idealerweise abgedeckt haben sollten.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Karlsruhe aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Anwaltskanzlei in Karlsruhe. Wir Sind Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

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Trennungsvereinbarung

Bevor Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen können, ist eine Trennung notwendig. Da der Scheidungsprozess mitunter sehr langwierig und unvorhersehbar ist, kann es sinnvoll sein, konkretere Überlegungen über die Trennungszeit anzustellen und diese in Form einer Trennungsvereinbarung festzuhalten. Dabei existieren gewisse Parallelen zum Scheidungsfolgenvertrag, denn auch in einer Trennungsvereinbarung werden in der Regel Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims geklärt.

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Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Damit das möglich wird, ist es wichtig, dass Sie und Ihr Partner Einigkeit darüber finden, welche Vorgaben Sie in Form einer Trennungsvereinbarung festhalten wollen. Gerne unterstützt unser Scheidungsanwalt Sie bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und geben Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Unsere Kanzlei in Karlsruhe hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für eine Ersteinschätzung.

Simone Uhlig, Rechtsanwalt in Karlsruhe
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