Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe

  • Schnelle Terminvergabe
  • 22 Jahre Erfahrung
  • Persönliche Beratung direkt vor Ort

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es uns wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

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Als Fachanwalt für Familienrecht in Karlsruhe unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei Ihrer Trennung oder Scheidung in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Unsere Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht unserer Kanzlei in Karlsruhe sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Unser Rechtsanwalt für Familienrecht in Karlsruhe legen Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Karlsruhe nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe

Wir wissen: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Karlsruhe bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Unsere Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie unseren Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertreten wir Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn wir wissen, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Unser Anwalt für Familienrecht in Karlsruhe wird Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Mandantenmeinungen

4,8 / 5,0 – basierend auf 26 Bewertungen bei Google aus den letzten 7 Jahren   
Fee Baron
vor 2 Jahren
Frau Uhlig ist eine großartige, sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich stets gut beraten, über alle Schritte informiert und immer unterstützt. Auch die Kommunikation mit Frau Uhlig als auch mit ihren Kollegen war wunderbar. Ich kann sie uneingeschränkt empfehlen und bin ihr sehr dankbar!
Sabine Schloerb
vor 2 Jahren
5 Sterne sind zu wenig!!! Wir fühlten uns bei Frau Dr. Uhlig super aufgehoben. Unermüdlich und super engagiert stand sie uns absolut kompetent zur Seite. Komplexe Inhalte wurden schnell verstanden und auf den Punkt gebracht. Dennoch wurden unsere Vorstellungen immer mit eingebunden . Ein weiterer Punkt der hervorsticht, ist ein tolles Terminmanagement. Wir bekamen ausnahmslos zügig Antworten. Zu erwaehnen waere auch, dass die Kanzlei immer gut erreichbar und die Mitarbeiterinnen im Vorzimmer absolut freundlich und hilfsbereit waren. Sollten wir nochmal einen Anwalt benötigen, würde ich keine Sekunde zögern und mich wieder direkt an 4legal wenden!
Ricardo Otero
vor 2 Jahren
Frau Dr. Uhlig ist eine sehr kompetente und unterstützende Anwältin. Die Begleitung war und ist absolut toll. Ich kann Frau Dr. Uhlig nur empfehlen und auch die Kontakte mit den Kollegen der Kanzlei waren wunderbar. Vielen Dank!

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

4,8 / 5,0
bei 26 Bewertungen

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Themen im Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Karlsruhe überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unser erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Karlsruhe beraten sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Eheschließung ist nicht immer von Erfolg gekrönt: Was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann schnell zum täglichen Härtetest werden. Wenn die Fortführung der Ehe aussichtslos ist, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Diese verzichtet auf einen langwierigen Rosenkrieg und ist vielmehr durch weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Scheidungsfolgen sowie bei Fragen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gekennzeichnet. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht reichen den einvernehmlichen Scheidungsantrag ein und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das verkürzt das Scheidungsverfahren deutlich, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wird.

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Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht? Unter dem Güterrecht versteht man ganz allgemein die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich noch heute und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Situation.

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Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Unsere Rechtsanwälte in Karlsruhe prüfen solche Fälle genau und analysieren auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, wird Ihnen unser zuständiger Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt - nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjährige Rechtsanwältin für Familienrecht in Karlsruhe überprüfen wir Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung nicht nur zwingend die Mitwirkung eines Anwalts vor, sondern auch das persönliche Erscheinen der Parteien, wenn der Scheidungstermin vor Gericht verhandelt wird – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick. 

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch unsere Anwälte für Familienrecht zur Seite nehmen. Ein Scheidungsanwalt beantwortet Ihnen alle relevanten Fragen und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer mündet eine Beziehung in einer Eheschließung. Dennoch kann die Notwendigkeit bestehen, eine Partnerschaft vertraglich abzusichern. Für solche Fälle gibt es den sogenannten Partnerschaftsvertrag. Er kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten, aber auch konkrete Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben sowie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Die weitreichenden Rechtsfolgen machen es erforderlich, sich bei der Vertragsgestaltung fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und gibt Ihnen weitergehende Empfehlungen.

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Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt, einer Anwältin für Familienrecht in Karlsruhe, eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung ist oft emotional aufgeladen und endet nicht selten in einem regelrechten Rosenkrieg. Sie kann nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Voraussetzung ist zudem, dass die Ehepartner das sogenannte Trennungsjahr einhalten.

Es beginnt dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird. Als Anwalt für Scheidungsrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragestellungen diesbezüglich. Möglicherweise kommt auch eine Verkürzung des Scheidungsverfahrens in Betracht. Fragen Sie mich als Spezialist für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall eine Option ist.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Diese wird notariell beurkundet und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben bzw. regeln: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir, damit ich Ihnen als kompetenter Partner im Familienrecht zur Seite stehen kann.

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Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit der Unterstützung unseres Rechtsanwalts für Familienrecht in Karlsruhe Ihre Ansprüche. Melden Sie sich bei unserer Anwaltskanzlei für einen Erstkontakt.

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Trennungsvereinbarung

Scheidungsprozesse neigen dazu, langwierig und unvorhersehbar zu sein. Daher kann es sinnvoll sein, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Diese regelt Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder oder den zukünftigen Versorgungsausgleich. Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Gerne unterstützt unser Scheidungsanwalt Sie bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gibt Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

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Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeigt Ihnen gerne Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Karlsruhe.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll. Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie konkret bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche berechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Ich habe langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berate Sie gerne. Rufen Sie mich noch heute an für einen telefonischen Erstkontakt.

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Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Simone Uhlig, Rechtsanwalt in Karlsruhe
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